Heiraten in den USA
Es muss nicht immer Las Vegas sein…
Denken wir an eine Hochzeit in den USA, so fallen uns vor allem Las Vegas und die traumhaften Strände von Florida oder Hawaii ein. Doch um den Bund fürs Leben zu schließen, macht gerade das Land der unbegrenzten Möglichkeiten seinem Namen alle Ehre. So habe ich zum Beispiel schon eine Ehe auf einem Startbahnkreuz eines Militärflughafens geschlossen. Auch Eheschließungen auf dem Empire State Building, an den Niagara Fällen, am oder im Grand Canyon oder einem der anderen Nationalparks oder gar eine Märchenhochzeit in Disneyland sind sehr unkompliziert realisierbar.
Für weitere Informationen habe ich die Hochzeitshotspots entsprechend verlinkt.
Die Gründe für eine Eheschließung in den USA sind vielfältig. Die einen möchten bewusst auf ein berauschendes Fest mit Familie, Freunden und Nachbarn verzichten und einfach als Ehepaar aus einem Traumurlaub zurückkehren. Die anderen haben einen amerikanischen Partner oder eine besondere Beziehung zu Land, Leuten oder einem besonderen Ort. Für alle gilt, eine gute Vorbereitung sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Hier fünf Punkte für einen sicheren Start ins Eheleben:
1. Als erstes sollte man sein zuständiges Standesamt am Wohnort aufsuchen und über die Heiratspläne in den USA informieren. Für Deutsche Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt Nr. 1 in Berlin zuständig.
In den USA geschlossene Ehen bedürfen keiner erneuten standesamtlichen Zeremonie in Deutschland. Damit die Ehe in Deutschland anerkannt werden kann, ist dem zuständigen Standesamt mindestens die “Certified Copy of Marriage Certificates“ vorzulegen. Ob weitere Dokumente wie zum Beispiel ein s.g. Apostille oder eine übersetzte Heiratsurkunde notwendig sind, sollte VOR der Reise in die USA klar sein, damit diese vor Ort besorgt oder zumindest angefordert werden können.
2. Steht die Wunschlocation fest ist zu klären, welches das zuständige County Clerk´s Office (vergleichbar mit dem deutschen Standesamt) ist und wer das „Hausrecht“ vor Ort hat. Möchte man zum Beispiel in einem der Nationalparks heiraten, sollte man vorher abklären, wo genau Eheschließungen vor Ort erlaubt sind, sich ein s.g. Permit (also die Genehmigung) von der Leitung des Nationalparks ausstellen lassen und dies auch am Tag der Trauung dabei haben. Vielerorts kann man sich für kleines Geld eine s.g. Wedding Area mieten und diese für den großen Tag entsprechend gestalten.
All das sollte mit einem entsprechenden Vorlauf zur Trauung geschehen und kann auch per Telefon und Email erfolgen.
3. Ebenfalls im Vorfeld sollte geklärt werden wer die Trauung durchführen soll und wer der oder die Trauzeugen sind. Als Trauzeugen können Mitreisende benannt werden. Reist ihr lediglich als Paar zu zweit, findet sich vor Ort über den County Clerk sicher auch jemand der diesen Part übernehmen möchte. Ebenfalls über den County Clerk kann man sich eine Liste von Personen geben lassen, die berechtigt sind, Trauungen durchzuführen und vorab mit jemandem in Kontakt treten um die Details der Trauungszeremonie abzusprechen. An den Hochzeitshotspots wie Las Vegas oder Hawaii gibt es eine Reihe deutschsprachiger Dienstleister, die Ihre Dienste anbieten.
4. Ist dann das „Wo“, „Wie“ und „durch Wen“ geklärt, kann die Reise in die USA angetreten werden. Vor Ort muss das Paar persönlich und mit allen erforderlichen Dokumenten (bitte vorher abklären, ob über den Lichtbildausweis hinaus noch weitere Dokumente notwendig sind) im zuständigen County Clerk´s Office vorstellig werden. Dort gibt es eine zeitlich begrenzte Marriage License auf der nach vollzogener Trauungszeremonie der lizensierte Offizielle (ein Reverend oder s.g. Wedding Minister) mindestens ein, maximal zwei Trauzeugen und das Brautpaar unterschreiben. Anschließend gibt es gegen Vorlage der Marriage License im County Clerk´s Office dann die Certified Copy des Marriage Certificates. Sind weitere Dokumente für die Anerkennung der Trauung in Deutschland notwendig, können sie ebenfalls hier ausgestellt oder zumindest beantragt werden
5. Nach der Rückkehr in Deutschland führt der Weg dann erneut zum zuständigen Standesamt am Wohnort. Dort wird gegen Vorlage der notwendigen Papiere die Eheschließung anerkannt und ggf. eine Namensänderung veranlasst. Bis dahin trägt der betreffende Partner noch seinen „alten“ Namen.
Weitere Informationen zum Thema:
Offizielle Informationen der Bundesregierung zum Thema Heiraten in den USA